Welche Grundabsicherung sollte ein Haushalt haben?

Kommentare deaktiviert

Posted on 8th November 2010 by admin

Das wichtigste Gut, das ein Mensch unbedingt absichern muss, ist seine Gesundheit. Deshalb kommt heute kein Mensch mehr ohne Krankenversicherung aus. In der Bundesrepublik ist sie als Pflichtversicherung für jeden Bürger vorgeschrieben. Wer abhängig beschäftigt ist und ein Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze hat, muss per Gesetz in die Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass er sich eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen darf. Liegt das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, kann auch die private Krankenversicherung gewählt werden. Doch auch ein Pflichtversicherter muss sich nicht nur mit den Leistungen begnügen, die der Katalog zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten hat. Er kann sich über optionale Zusatzverträge weitere Leistungen zum Beispiel zum Zahnersatz oder für Sehhilfen sichern.

Neben der Hausratversicherung sollte auch eine Haftpflicht Versicherung vorhanden sein. Schnell kann es passieren, dass bei der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler der Wasserstopp versagt und man nicht nur seine eigene Wohnung sondern auch die darunter liegenden Wohnbereiche flutet. Dann gehen die Schadenssummen schnell in die Tausende. Allerdings muss die Haftpflicht Versicherung in den Fällen nicht zahlen, wo sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen kann. Das gilt für die gewerbliche Haftpflicht genauso wie die private Haftpflicht und die KFZ Haftpflicht.

Bei der KFZ Haftpflicht lassen sich bei einem Versicherungsvergleich übrigens besonders große Unterschiede finden. Sie resultieren unter Anderem daraus, dass die Versicherungen neben den überall anzuwendenden Faktoren wie Regionalklasse, persönlicher Schadensfreiheitsklasse und Leistung des Fahrzeuges auch so genannte weiche Faktoren berücksichtigen. Zu diesen gehören bei der KFZ Haftpflicht einerseits die Anzahl der Fahrer. Auch das Alter derselben wird von vielen Gesellschaften mit angezogen. Darüber hinaus spielt die jährliche Laufleistung eines Fahrzeugs ebenfalls bei der Beitragsbemessung eine Rolle.

Als Ergänzung der KFZ Haftpflicht sollte man auf jeden Fall auch eine Rechtsschutzversicherung haben. Hier ist es praktisch, dass das Verkehrsrecht zu den Modulen gehört, die separat abgesichert werden können. Mit dieser Rechtsschutzversicherung kann man auch eigene Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Viele verlassen sich hier auf die Haftpflicht, in der jedoch nur ein passiver Rechtsschutz enthalten ist, auf dessen Basis die Gesellschaft Forderungen abweist, die sie selbst für nicht gerechtfertigt oder nicht für angemessen hält. Auch andere Rechtsgebiete können als einzelne Module in der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Hier ist es ratsam, bei einem Versicherungsvergleich nicht nur auf den erhobenen Beitrag, sondern auch auf den Service zu achten, der rund um den Vertrag angeboten wird. Eine jederzeit zu erlangende telefonische Erstberatung durch einen Anwalt sollte hier auf jeden Fall enthalten sein.

Noch keine Kommentare.

Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.