Berliner Mietpreise im Aufmarsch

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Posted on 28th November 2011 by admin in Allgemein

Der Immobilienverband Berlin-Brandenburg gab am Mittwoch preis, dass sowohl Nettokaltmieten als auch Kaufpreise im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen sind. In bevorzugten Wohnlagen erhöhte sich die durchschnittliche Nettokaltmiete im Vergleich zum Vorjahr von 7,25 auf 7,60 Euro pro Quadratmeter. In Berliner Standardwohnlagen stieg die Nettokaltmiete von 6,00 auf 6,20 Euro je Quadratmeter. Von einer Preisexplosion auf dem Berliner Immobilienmarkt könne zwar noch nicht die Rede sein, da Berlin sich vergleichsweise immer noch auf einem niedrigen Niveau befindet, dennoch erhöhte sich der Mietspiegel seit 2009 auf 7,9 Prozent.

Nach wie vor zahlt man mit 5,50 Euro pro Quadratmeter in Wohnlagen wie Neukölln und Spandau am wenigsten. In Vorzugslagen wie Charlottenburg-Wilmersdorf muss man die derzeit höchsten Kaltmieten mit 9,25 Euro pro Quadratmeter zahlen, gefolgt von Berlin-Mitte und Steglitz-Zehlendorf.

Auch die Preise für Eigentumswohnungen stiegen im Vergleich zum vorigen Jahr um zehn bzw. fünf Prozent. So wird für eine Eigentumswohnung in einer begehrten Lage im Durchschnitt 153.000 Euro gezahlt, in einer Standardlage sind es 117.000 Euro den Quadratmeter für eine Wohnfläche von 90 Quadratmeter.

Erbschaftssteuer einsparen

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Posted on 25th November 2011 by admin in Allgemein

Für jeden Erbe besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Das bringt nicht nur steuerliche Vorteile, denn wer kein Erbe bezieht hat auch keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Zusätzlich erhält man eine Abfindung.

An die Stelle des ausschlagenden Erben treten die testamentarischen oder gesetzlichen Erben. Dies kann beispielsweise dann Vorteile mit sich bringen, wenn die Kinder des Erblassers erben und somit die Freibeträge mehrerer Personen genutzt werden können. Oftmals kann auf diese Weise auch bezweckt werden, dass noch nachfolgende Generationen zu Erben werden und somit weitere Steuerfreibeträge genutzt werden können.

Von steuerlichem Vorteil kann es auch sein als enterbtes Kind die Pflichtteilsansprüche in Höhe ihres Freibetrags geltend zu machen. Dies muss natürlich im Einverständnis mit den Eltern geschehen.

Sollte ein Ehegatte sein Erbe ausschlagen, so muss er nur seinen geltend gemachten Pflichtteil versteuern. Das Resterbe geht in die Zugewinngemeinschaft und der Zugewinnausgleichsanspuch ist komplett steuerfrei.

Weitere erbrechtliche Tipps rund um das Erbrecht heute beantwortet ihnen diese Seite. Was viele nicht wissen ist, dass die Lebensversicherung wenn diese ausgezahlt wird erbschaftssteuerpflichtig ist. Gerade wenn diese für einen Lebenspartner eingetragen wurde, hat dieser nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und ist in der schlechtesten Steuerklasse. Um die vielen Steuern zu umgehen, die nach dem Tod des Lebenspartners anfallen würden, ist es sinnvoller der Lebenspartner selbst schließt die Versicherung ab und trägt sich zusätzlich als Bezugsberechtigter ein. Ist ein Versicherungsnehmer nämlich gleichzeitig Bezugsberechtigter und Prämienzahler, der Partner aber die versicherte Person, so muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden, wenn der Versicherte verstirbt.

Das Mietverhältnis kündigen

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Posted on 18th November 2011 by admin in Allgemein

Eine Kündigung muss natürlich grundsätzlich schriftlich vollzogen werden. Da sie beweisen müssen, dass ihre Kündigung bei dem Vermieter eingegangen ist, ist bei einer Postsendung ein Einschreiben notwendig, denn dieses kommt zurück sollte der Bote den Empfänger nicht antreffen und sollte dieser das Schreiben nicht bei der Post abholen. Noch besser ist es natürlich das Schreiben direkt gegen eine Bestätigung dem Vermieter zu übergeben, bzw. es in Anwesenheit eines Zeugen einzuwerfen.

Das A und O ist natürlich die Einhaltung der Kündigungsfristen. Diese beträgt normalerweise 3 Monate, es sei denn es trifft die Ausnahme zu, dass ihr Vermieter mit ihnen eine längere Frist ausgehandelt hat. Die Kündigung muss also von allen Mietern unterschrieben, bis zum dritten Werktag eines Monats eingegangen sein, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats beendet ist. Weitere Informationen zum Thema Wohnung, Haus und Immobilienfinanzen finden sie auf immobiliendeutschland.net.

Bevor sie anfangen die Wohnung umfangreich zu renovieren, lesen sie noch einmal sorgfältig über den Vertrag und lassen im Zweifelsfall einen Anwalt beurteilen ob die Renovierungspflichten des Mieters in dieser Form zulässig sind.

Um sich vor späteren Einforderung vermieterseits zu schützen, ist es empfehlenswert einen Zeugen zur Übergabe mitzunehmen und ein Protokoll zu fordern.

Ihre Kaution erhalten sie innerhalb von einem halben Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses. Auf keinen Fall behalten sie einfach ihre letzten Monatsmieten ein, dies würde ihnen eine Klage einbringen, die sie selbst zahlen dürfen.