Jeder muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Unverhofft kann eine Situation eintreten, die plötzlich das Leben verändert. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit bringen nicht nur hohe Behandlungskosten mit sich, auch ein längerer Verdienstausfall ist die Folge. Dies kann man mit dem vorhandenen Geld zumeist nicht abdecken. Die Krankenversicherung tritt in diesem Fall ein. Doch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weiter gekürzt. Nicht jeder kann sich eine private Krankenversicherung leisten, die maßgeschneidert für die eigenen Ansprüche ist und in der man bestimmte Leistungen, z. B. Chefarztbehandlung, mitversichern kann. Deshalb empfiehlt sich für gesetzlich Krankenversicherte, denen eine Privatkrankenversicherung nicht möglich ist, eine Krankenzusatzversicherung. Privatkrankenkassen bieten eine Krankenzusatzversicherung an.
Es ist nun zu überlegen, was genau man versichern möchte, welche Lücken zwischen gesetzlichen Krankenkassen und den verfügbaren Leistungen geschlossen werden sollen. Die Privatkrankenkassen bieten einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen, die man im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung abschließen kann.
Wichtige Versicherungen bei einer Krankenzusatzversicherung sind die ambulante Zusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung. Auch Krankentagegeld sowie Pflegegeld können zusätzlich versichert werden. Dies empfiehlt sich bei chronischen Krankheiten, wenn oft mit Ausfall zu rechnen ist. Die Lohnfortzahlung der gesetzlichen Krankenkassen endet nach sechs Wochen, danach werden nur noch maximal 90 % des Nettolohnes ausgezahlt. Auch bei Selbständigen, die gesetzlich krankenversichert sind, empfiehlt sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung.
Zahnersatz kann teuer werden. Teure Implantate und Inlays kann nicht jeder bezahlen. Diese Leistungen deckt die Zahnzusatzversicherung ab.
Legt man Wert auf bestimmte Leistungen im Krankenhaus, z. B. Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder in einer Privatklinik, kann dies durch die Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt werden. Das Krankenhaustagegeld von täglich 10,00 €, die Versorgung von Kindern oder Pflegebedürftigen, die sich im Haushalt des Versicherten befinden, können in eine Krankenhauszusatzversicherung aufgenommen werden.
Die Kosten für Akupunktur, Sehhilfen, physiotherapeutische Behandlungen, Heilpraktikerleistungen und Rezeptgebühren werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen. Wer häufig solche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte sie durch eine ambulante Zusatzversicherung absichern.
Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Um für sie aber den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, kann eine Krankenzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden. Wichtige Versicherungen, die für Erwachsene gelten, können auch für Kinder im Rahmen der Krankenzusatzversicherung vereinbart werden.
