Die Abgeltungssteuer ist am 1. Januar 2009 als neue Besteuerungsform von Zins- und Wertpapiererträgen an den Start gegangen. Sie soll als Vereinfachung der Besteuerung dienen und sieht so aus, dass alle Erträge, egal ob in Form von Zinsen, Dividenden oder Verkaufserlösen mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist das vorher bei Wertpapieren gültige Halbeinkünfteverfahren abgeschafft worden, was bedeutet, dass seit Januar 2009 100 % der Dividendenerträge und nicht mehr nur die Hälfte zu versteuern ist. Die Tatsache, dass auch die Spekulationsfrist abgeschafft wurde, führt dazu, dass bei allen Wertpapierverkäufen die Abgeltungssteuer greift. Vorher waren nur Gewinne zu versteuern, die aus dem Verkauf von Aktien entstanden, die weniger als ein Jahr im Bestand waren. Die Gewinner der Abgeltungssteuer, was die Besteuerung angeht, sind die Tages- und Festgelder sowie beispielsweise die Rentenpapiere, deren Erträge rein aus Zinsen bestehen, da Zinsen bisher abgesehen von einem vorhandenen Freibetrag höher versteuert werden mussten.
Rürup Rente Änderung 2009
Auch bei der Rürup Rente ändert sich 2009 einiges. Zuerst einmal steigt der absetzbare Beitragsanteil zu Basisversicherungen von vormals 66 auf nun 68 Prozent. Rürup Sparer können so ihren Sparbetrag beim Finanzamt geltend machen. Ein Rürup Höchstbetrag von 13.600 Euro gilt hier als eine Sonderzahlung, bei verheirateten Paaren können sogar 27,200 Euro geltend gemacht werden.
Die Rürup Rente und die Riester Rente bleiben in diesem Jahr auch von dem Sparkurs der Bundesregierung bei der staatlich geförderten Altersvorsorge verschont. Die Fondgewinne bleiben steuerfrei, solange sie nicht veräußert wurden. Die beiden Renten Rürup Rente und Riester Rente unterliegen auch nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden nachhaltig versteuert. Für weitere Fragen zu den Änderungen empfiehlt sich ein Gespräch mit dem persönlichen Rentenberater.
Sofortbezahlung Lebensversicherung
Es gibt die Möglichkeit schnell und sicher an Geld zu kommen. Man kann seine Lebensversicherung im Notfall verkaufen oder auch nur verleihen.
Das System läuft fast genauso wie die so genannten Pfandhäuser in vielen Städten.
Aber aufpassen: Lebensversicherungen werden vorerst sorgfältig geprüft, denn nicht alle werden angenommen und ausbezahlt. Noch nicht lange laufende Versicherungen werden nicht so gut angekauft wie diejenigen, in denen man schon Jahrzehnte und regelmäßig eingezahlt hat.
So kann man aus einem toten Kapital, welches nach Eintritt des Rentenalters erst ausbezahlt wird, jetzt schon Bargeld machen um es anderweitig anzulegen.
Hilfe für den Verkauf oder nur den Verleih bietet das Internet auf zahlreichen Seiten. Informieren und Anfragen lohnt sich immer.
